Konzept
Öffentlichkeit, Umfeld, Infrastruktur, Freizeitwert
Die dörfliche Gemeinde Silberstedt liegt in der Landschaft Geest zwischen Schleswig und Husum. Die Kreisstadt Schleswig liegt nur 13 km entfernt, dort befinden sich das Kreiskrankenhaus, sowie die psychiatrischen Fachkliniken. Auch die Hafenstadt Husum ist schnell zu erreichen (17 km).
Die Lage der Wohngruppe „Hus-Sünschien“ in Silberstedt bietet für die jungen Bewohner einen hohen Freizeitwert mit vielen Aktivierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Volleyball, Fußball, Handball, Baden, Reiten, Wandern, Radfahren usw.. Der Leiter ist aktives Mitglied im örtlichen Sportverein.
Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes bietet Silberstedt viele Einkaufsmöglichkeiten. Das Dorf Silberstedt verfügt über eine Regionalschule. Im 3 km entfernten Treia befindet sich die Grundschule.
Weiterführende Schulen sowie Förderschulen sind mit dem Bus in Schleswig zu erreichen.
Die medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung aller Bewohner des „Hus-Sünschien“ wird grundsätzlich durch die in der Region praktizierenden Ärzte und Fachärzte sichergestellt. Allgemeinärzte im Ort, Krankenhaus und alle Fachärzte in Schleswig (13 km) und Husum (17 km).
Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Uniklinik in Kiel, sowie dem Städtischen Krankenhaus Kiel und Rendsburg, die sich auf Grund der bereits aufgenommenen Diabetiker entwickelt hat.
Möglichkeiten für Ausbildung, Praktika, Arbeit
Eine primäre Zielsetzung des „Hus-Sünschien“ ist es, dass die jungen Menschen eine Schulausbildung oder berufliche Ausbildung erstreben und erlangen. Es besteht z.B. im „Hus-Sünschien“ selbst die Möglichkeit, den Beruf der Hauswirtschafterin zu erlernen bzw. darin Kenntnisse zu erwerben. Mehrere handwerkliche und landwirtschaftliche Betriebe in der näheren Umgebung bieten an, in Form von länger währenden Praktika, einen beruflichen Einstieg zu finden.
Das Betreuerteam
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen wird durch das anwohnende Leiterehepaar Tesche und sieben weiteren Erziehern abgedeckt. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Umgang mit jungen Menschen, mit ihren Problemen und Sorgen erfahren; sie verfügen an dem für den Aufbau und die Pflege von zwischenmenschlichen Beziehungen notwendige Maß an Toleranz und Solidarität; verbunden mit der nötigen Sensibilität für Nähe und Distanz.
Das Team erhält bedarfsgerecht externe Praxisberatung sowie Fort- und Weiterbildung. Das Team nimmt für die betreuten Kinder mit Diabetes regelmäßig an Beratungs- und Schulungsgesprächen zum Thema Diabetes teil.
Zielgruppe, Kapazität
Aufgenommen werden bis zu 12 Mädchen und Jungen im Alter ab 6 Jahren bis zur Volljährigkeit; in Ausnahmefällen können auch junge Erwachsene über SGB XII aufgenommen werden.
Außerdem können Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen wie Zöliakie, Mukoviszidose, Neurodermitis und als Schwerpunkt Diabetes Mellitus Typ 1 aufgenommen werden.
Das Personal ist in Bezug auf diese Erkrankungen fort- und weitergebildet.
Die Mädchen und Jungen kommen entweder direkt aus ihrer Herkunftsfamilie oder aus anderen Jugendhilfeeinrichtungen oder aber auch aus dem Bereich der Jugendpsychiatrie.
Mädchen und Jungen mit beherrschender Suchtproblematik werden im „Hus-Sünschien“ nicht aufgenommen.
Ein pädagogisches Ziel der Betreuung ist der Aufbau und der Erhalt einer tragfähigen Beziehung zu den Mädchen und Jungen.
Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie
Es ist das Ziel der Maßnahme, die Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern zu verbessern. Wo es möglich ist, sollen die jungen Menschen ins Elternhaus zurückgeführt werden. Unter diesem Aspekt ist die Einbeziehung und Beratung der Herkunftsfamilie durch kontinuierliche Elternarbeit ein besonders wichtiges Element der Arbeit im „Hus-Sünschien“.
Aufnahmekriterien
Eine Aufnahme in der Wohngruppe des „Hus-Sünschien“ kann nur dann erfolgen, wenn im Wege einer Hilfeplankonferenz nach § 36 SGB VIII abgeklärt und entschieden worden ist, dass diese Unterbringung und Hilfestellung die notwendige und geeignete Erziehungshilfe darstellt und als solche auch angenommen wird. In der gemeinsamen Erarbeitung eines Hilfeplanes unter Beteiligung der im SGB VIII bezeichneten Personen und Stellen wird die grundlegende Voraussetzung für methodisches Arbeiten im Erziehungs– und Entwicklungsprozess gesehen.
Maßnahmedauer, Übergangshilfe
Die Maßnahmedauer richtet sich nach Lage und Umständen des Einzelfalles. Über das 18. Lebensjahr hinaus ist das Verbleiben in der Wohngruppe, z.B. bedingt durch Schul– oder Ausbildung oder aber auch aus anderen besonderen Gründen möglich. Die Kosten der Erziehung, Betreuung und Versorgung in der Wohngruppe „Hus-Sünschien“ werden über Tagessätze finanziert, die auf Grundlage der § 77 / 78 SGB VIII mit den zuständigen behördlichen Stellen vereinbart werden.
Für Leistungen, die als Berechnungselement nicht Gegenstand solcher Vereinbarung sind, sind gesonderte Kostenvereinbarungen mit dem zuständigen Jugendhilfeträger zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Nachsorgemaßnahme des „Einzelbetreuten Wohnens“, sowie für Zusatzleistungen aufgrund besonderen Bedarfes. Hierfür besteht die Möglichkeit, entsprechende Einzelvereinbarungen zu schließen.